Angriff auf VW nicht zulassen
Der erneute Versuch, gerichtlich gegen das VW-Gesetz vorzugehen, wirkt schon ein wenig grotesk. Bereits am 30. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag das Urteil des EuGH zur Beschränkung der Stimmrechtsanteile bei VW vollständig umgesetzt. Jetzt versucht die EU-Kommission mit ihrem Vorstoß erneut, dass VW-Gesetz durch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof zu kippen.
In Zeiten wie diesen sollte die EU-Kommission aber für Ruhe und Stabilität sorgen und nicht einen der größten und stabilsten Europäischen Arbeitgeber angreifen. Dies schürt nur Unruhe und Unsicherheit. Bei den Beschäftigten des Konzerns, bei ihren Familien und bei den Aktionären. VW ist eines der erfolgreichsten Unternehmen der Welt, ein Garant für Wachstum und Stabilität. Gerade jetzt ist dies für Europa besonders wichtig. Das VW-Gesetz war und ist der Anker, der VW vor Spekulanten und Hedge-Fonds schützt und damit zu Wachstum und Wohlstand beiträgt. Die Kommission sollte dies nicht leichtfertig aufs Spiel setzen und sich um die wichtigen Dinge in Europa kümmern.
Dazu kommt, dass das VW-Gesetz wohl nicht gegen Europäisches Recht verstößt. Zum einen ist eine qualifizierte Mehrheit für Beschlüsse von Hauptversammlungen legal, zum anderen haben die Aktionäre Ende 2009 die Regelung in Bezug auf die verminderte Sperrminorität mit knapp 99 Prozent Mehrheit in der VW-Satzung bestätigt. Im Europarecht sind keine bestimmten Grenzwerte für Sperrminoritäten genannt.
Die EU-Kommission wäre gut beraten, ihren Schritt zu überdenken und sich im Interesse von Beschäftigung, Wachstum und Stabilität ein neues, wichtigers Schlachtfeld zu suchen.
Titelbild: Daniel Gast / pixelio.de



4 Comments
Schon der Name “VW-Gesetz” muss doch Alarmglocken schrillen lassen! Wie kann man denn für eine einzelne Firma Spezialrechte formulieren und erwarten, dass das jedem anderen Marktteilnehmer in den Kram passt? In einem europäischen Binnenmarkt ist eben die Kommission der Schiedsrichter, entsprechend muss sie schauen, dass überall die gleichen Regeln gelten und diese auch eingehalten werden. Das tut sie jetzt zum wiederholten Mal.
Ordnungspolitisch gesehen wäre eine Privatisierung von VW aber davon mal ganz abgesehen sowieso überfällig. Man kann über vieles, was angeblich staatliche Aufgabe ist, sicher hart streiten aber das ausgerechnet das Bauen von Autos dazugehören soll, ist nun wirklich überhaupt nicht schlüssig. Das Argument, der Staat müsste VW gegen “Spekulanten” schützen trägt nicht. 1. ist auch das ganz sicher keine hoheitliche Aufgabe und muss vom Unternehmen selbst geregelt werden, 2. müsste der Staat, wenn er Spekulanten als gefährliches Problem ausgemacht haben wollte und meint, dagegen etwas tun zu können oder zu müssen, selbstverständlich sämtliche niedersächsischen Unternehmen, zumindest aber sämtliche Aktiengesellschaften aufkaufen.
@ Jan: Man muss halt wohl aus Niedersachsen kommen, um zu wissen, dass VW das wichtigste Unternehmen im Land ist. Und um die Stabilität des Unternehmens nicht zu gefährden, steht das VW-Gesetz seit langer Zeit als wichtiger Anker da. Und nach der Klage der Kommission wurde das Gesetz überarbeitet. Es kann einfach nicht sein, dass die Kommission aus reiner Langeweile das Gesetz erneut angreift, obwohl die Regeln für das Land Niedersachsen auch über das deutsche Aktienrecht zulässig wären. Es ist einfach bitter, dass die Kommission in der aktuellen Situation Zeit für so einen Unfug verschwendet!
Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll vor so viel Ignoranz aus Brüssel. Trotz der durchgeführten Änderung des VW-Gestzes jetzt also wieder eine Klage gegen Deutschland.
Wer berät eigentlich die EU-Kommission in Sachen Öffentlichkeitsarbeit? Müsste man dort nicht über jedes erfolgreiche Unternehmen froh sein, dass (zusammen mit seinen Mitarbeitern) einen erheblichen Anteil am Steueraufkommen (und somit auch an der Sanierung hilfsbedürftiger EU-Staaten hat?
Die Kommission spielt meiner Meinung nach gefährlich mit dem Feuer und schürt die Europa-Verdrossenheit, anstatt für mehr Akzeptanz zu werben!
@Andreas May
Ich bin in Niedersachsen geboren, aufgewachsen und lebe dort nach wie vor. Ich bin dort sogar politisch ein wenig engagiert und beschäftige mich nicht erst seit gestern mit VW und seiner Bedeutung für die Arbeitsplätze in manchen Städten dieses Landes.
Und ich muss widersprechen: Volkswagen ist nicht der größte Arbeitgeber Niedersachsens, dieser Rang geht meines Wissens an den Mittelstand – und für den gibt es selbstverständlich keine Gesetze, die ihn vor all jenen unternehmerischen Risiken schützt, denen man in einer Markt wirtschaft notwendiger weise ausgesetzt ist. Schauen wir uns nur mal an, was bei Volkswagen für Löhne gezahlt werden. Wunderbar für diejenigen, die dort arbeiten – aber auch einer von mehreren Beweisen dafür, dass das Unternehmen glänzend dasteht, besser gehts doch kaum. Wozu braucht ein solches Unternehmen also Sondergesetze, während tausende andere Unternehmen täglich um ihr Überleben und damit um die Löhne und Existenzen ihrer Mitarbeiter kämpfen müssen, denen es schlechter geht und die quantitativ auch mehr Menschen beschäftigen? The Winner takes it all? Nur der Größte ist gut, der Rest ist egal? Das leuchtet nicht ein, es ist nicht logisch, es ist auch nicht marktwirtschaftlich und fair ist es sowieso nicht.