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Landesregierung beschließt Änderung der Pflegeausschuss-Verordnung

 

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung dem „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflegeausschussverordnung” zugestimmt und beschlossen, diesen zur Verbandsbeteiligung freizugeben.

Mit der geänderten Verordnung soll dem Anliegen der Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände der Privaten Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen entsprochen werden, mit fünf (statt bisher drei) Sitzen im Landespflegeausschuss vertreten zu sein.

Mit der Verordnung wird außerdem der Entschließung des Niedersächsischen Landtages vom 10. November 2011 Rechnung getragen, wonach der Niedersächsische Pflegerat als Vertretung der Pflegeberufsorganisationen und des Hebammenwesens einen Sitz im Landespflegeausschuss erhalten soll.

Die geplante Erhöhung der Mitgliederzahl folgt schließlich daraus, dass sich das Verhältnis der Trägerschaft der Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen insgesamt geändert hat. Nach den Ergebnissen der Pflegestatistik 2009 entfielen von den insgesamt 1.164 Pflegediensten in Niedersachsen 756 auf private Träger, 384 auf freigemeinnützige Träger und 24 auf kommunale Träger. Von den insgesamt 1.477 Pflegeheimen befanden sich 878 in privater, 563 in freigemeinnütziger und 36 in kommunaler Trägerschaft.

Die Anzahl der Mitglieder des Landespflegeausschusses erhöht sich von 29 auf 32.

Titelbild: Gerd Altmann  / pixelio.de

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