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Urteil zur Bettensteuer: Auch Oldenburger Satzung betroffen

 

Stadt schlägt Rat Aufhebung vor/Einigung mit DEHOGA über Rückerstattung

Auch die Oldenburger Satzung zur sogenannten Bettensteuer ist vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11) vom Mittwoch, 11. Juli, mittelbar betroffen. Das Gericht hatte Revisionsklagen von Hotelbetreibern gegen Satzungen in Trier und Bingen am Rhein stattgegeben und die Satzungen für gänzlich unwirksam erklärt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit,

dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.

Dieser Grundsatz ist auch in der Oldenburger Satzung nicht berücksichtigt, weswegen die Verwaltung dem Rat der Stadt am Montag, 16. Juli, vorschlagen wird, die Satzung rückwirkend zum 1. Januar 2012 (Tag des Inkrafttretens) aufzuheben.

Erste Stadträtin Silke Meyn dazu:

Wir waren vorbereitet auf diese mögliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Zum einen hatten wir alle Steuerbescheide ohne Rechtsbehelfsbelehrung versehen, sodass Hotelbetreiber zur Wahrung ihrer Rechte nicht unmittelbar nach Inkrafttreten der Steuer hätten klagen müssen, sondern frühestens nach einem Jahr. Insofern war Oldenburg anders als andere Städte wie Trier oder Bingen keinen Klagen ausgesetzt. Weiterhin haben wir bereits im März mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband vereinbart, dass wir die eingenommenen Steuern bei einer grundsätzlichen Unwirksamkeit der Satzung samt Verzinsung von drei Prozent zurückerstatten.

Eingenommen hatte die Stadt bislang rund 70.000 Euro über die Steuer.

Die zu treffende Unterscheidung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen machte das Bundesverwaltungsgericht daran fest, dass private Übernachtungen der Verwendung von Einkommen dienten und deshalb sehr wohl von einer örtlichen Aufwandssteuer wie der Bettensteuer erfasst werden könnten. Berufliche Übernachtungen dienten indes

bei einer wertenden Betrachtung nicht der Verwendung, sondern der Erzielung von Einkommen und unterliegen daher nicht der Aufwandbesteuerung,

so das Gericht. Erste Stadträtin Silke Meyn dazu:

Wir schlagen dem Rat vor, die Satzung aufzuheben, da wir sie nicht rückwirkend dem Urteil anpassen können. Ob wir dem Rat eine dem Urteil angepasste neue Satzung vorschlagen werden, muss noch eingehend geprüft werden.

Der Oldenburger CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzende Olaf Klaukien hat die Ankündigung von Stadträtin Silke Meyn zur Abschaffung der Beherbergungssteuer
begrüßt. Angesichts der Deutlichkeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes sei eine schnelle Prüfung und Entscheidung der Stadtverwaltung unabdingbar gewesen,
sagte Klaukien. Dies gebe jetzt dem Rat die Möglichkeit, noch vor der Sommerpause die entsprechende Satzung aufzuheben.

Für das Hotelgewerbe ist die Abschaffung der Beherbergungssteuer eine gute Entscheidung,

sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende.

Ein Standortortnachteil werde beseitigt und die Hoteliers von einem Bürokratiemonster entlastet – besser geht es nicht,

meine Olaf Klaukien.

Titelbild: Rainer Sturm  / pixelio.de

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